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Der sog. Organultraschall (oder auch "große Ultraschall") wird in der Regel zwischen der 20. und 22. SSW durchgeführt. Er ermöglicht eine weiterführende, differenzierte Organdiagnostik des Kindes.

Meine Praxis verfügt über ein Hochleistungs-Ultraschallgerät für diesen besonderen Ultraschall, der Erfahrung und profundes Wissen in der Pränataldiagnostik erfordert.

Beim Organultraschall werden neben dem altersentsprechenden Wachstum des Kindes das Aussehen aller sichtbaren Organe (z. B. Gehirn, Magen, Nieren, Harnblase etc.) und besonders das Aussehen und die Funktion des Herzens beurteilt. Das Profil des Kindes, Fruchtwassermenge, Lage und Aussehen des Mutterkuchens werden ebenfalls detailliert untersucht. Durch die Dopplersonographie kann die Durchblutung in den kindlichen Blutgefäßen sowie den mütterlichen Gebärmuttergefäßen dargestellt werden.

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchung können viele kindliche Fehlbildungen und Erkrankungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt werden.

Eine unauffällige Untersuchung bestätigt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine normale Entwicklung des Kindes, schließt jedoch eine kindliche Erkrankung niemals mit Sicherheit aus. Die Beurteilung des Kindes kann durch ungünstige Untersuchungsbedingungen wie Lage des Kindes, wenig Fruchtwasser, kräftige mütterliche Bauchdecken, zu frühe oder zu späte Schwangerschaftswoche erschwert werden.

Der Organultraschall ist keine Standarduntersuchung. Es gibt allerdings bei manchen Patientinnen gute Gründe, die dafür sprechen. Die Kosten werden von den Krankenkassen in folgenden Fällen übernommen:

  • Wenn das Paar schon ein behindertes oder krankes Kind hat
  • Wenn Erbkrankheiten der Eltern oder Erkrankungen der Mutter vorliegen, die sich negativ auf das Kind auswirken können
  • Nach Einnahme von Medikamenten, intensiven Röntgenuntersuchungen toxischen Substanzen oder während der frühen Schwangerschaft
  • Bei Auffälligkeiten in den Ultraschalluntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien